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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter und Kundenkreis

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der STEINBERG GmbH, nachfolgend „Verkäufer“, gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren und/oder die Erbringung von Leistungen zwischen dem Verkäufer und seinen Kunden („Kunde“), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. (2) Diese AGB gelten unabhängig davon, auf welchem Vertriebsweg der Vertrag angebahnt oder geschlossen wird. Sie gelten insbesondere für Verträge, die über den Online-Shop bzw. die Internetseite des Verkäufers, durch individuelle Angebote, Angebotsannahmen, Bestellungen, Auftragsbestätigungen, E-Mail, Telefon, sonstige elektronische Kommunikation oder auf andere Weise geschlossen werden. (3) Voraussetzung für die Einbeziehung dieser AGB ist, dass der Kunde vor oder bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde und in zumutbarer Weise die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Ein entsprechender Hinweis kann insbesondere in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Bestellunterlagen oder sonstiger geschäftlicher Korrespondenz erfolgen. (4) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. (5) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. (6) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. (7) Für Kunden mit Lieferort in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union außerhalb Deutschlands gelten zusätzlich die besonderen Bestimmungen des § 9.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Produktdarstellungen, Katalogangaben, Preislisten und sonstige allgemeine Informationen des Verkäufers stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. (2) Individuelle Angebote des Verkäufers sind innerhalb der darin angegebenen Gültigkeitsdauer verbindlich, sofern das Angebot nicht ausdrücklich als freibleibend oder unverbindlich bezeichnet ist. Ein Vertrag kommt in diesem Fall durch rechtzeitige Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. (3) Gibt der Kunde eine Bestellung oder sonstige Vertragserklärung ab, ohne dass zuvor ein verbindliches Angebot des Verkäufers vorliegt, stellt diese Erklärung ein verbindliches Vertragsangebot des Kunden dar. (4) Der Verkäufer kann ein Angebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen annehmen, sofern keine andere Annahmefrist vereinbart wurde, a) durch Übermittlung einer schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung, b) durch Lieferung der bestellten Ware, c) durch Erbringung der bestellten Leistung oder d) durch Aufforderung des Kunden zur Zahlung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des zuerst eintretenden Ereignisses. (5) Bei Bestellungen über einen Online-Shop gibt der Kunde durch Betätigung der den Bestellvorgang abschließenden Schaltfläche ein verbindliches Vertragsangebot hinsichtlich der im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Leistungen ab. (6) Bei Widersprüchen zwischen einem individuellen Angebot bzw. einer individuellen Auftragsbestätigung und diesen AGB gehen die individuell vereinbarten Bedingungen vor.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Online-Shop angegebenen Preise. (2) Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer angegeben, soweit diese anfällt. (3) Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, grundsätzlich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie zuzüglich vereinbarter Verpackungs-, Versand-, Fracht-, Zoll-, Versicherungs- und sonstiger Nebenkosten. (4) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ergeben sich Zahlungsart und Zahlungsfrist aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung. (5) Ist Vorauskasse vereinbart, ist der Rechnungsbetrag nach Vertragsschluss und Rechnungsstellung sofort fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist. (6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Gegenansprüchen aufrechnen. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

§ 4 Lieferung, Versand und Gefahrübergang

(1) Lieferort, Lieferart und gegebenenfalls anwendbare Incoterms® ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung. (2) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden mitgeteilte Lieferanschrift. (3) Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. (4) Scheitert eine Lieferung aus Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die hierdurch verursachten angemessenen Mehrkosten. Zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt. (5) Bei Verträgen mit Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde, mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über. (6) Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gefahrübergang.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers. (2) Gegenüber Unternehmern behält sich der Verkäufer darüber hinaus das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegenwärtiger Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. (3) Unternehmer dürfen Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen werden bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an den Verkäufer abgetreten. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zum Einzug der Forderungen berechtigt.

§ 6 Mängelrechte und Gewährleistung

(1) Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts anderes wirksam vereinbart wird. (2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln bei neuen und gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung, soweit gesetzlich zulässig. (3) Absatz 2 gilt insbesondere nicht a) bei vorsätzlichem oder arglistigem Verhalten, b) bei Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, c) bei Ansprüchen aufgrund einer übernommenen Garantie, d) bei zwingender gesetzlicher Haftung oder e) soweit das Gesetz zwingend eine längere Frist vorsieht. (4) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist für gebrauchte Waren erfolgt nur, wenn die hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde. (5) Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Ablieferung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen, soweit § 377 HGB Anwendung findet.

§ 7 Haftung

(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, c) nach Maßgabe eines ausdrücklich übernommenen Garantieversprechens und d) aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. (3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. (4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

§ 8 Verbraucherinformationen und Widerrufsrecht

(1) Soweit der Kunde Verbraucher ist und ihm aufgrund eines Fernabsatzvertrags oder eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird er hierüber gesondert gemäß den gesetzlichen Vorschriften belehrt. (2) Eine gegebenenfalls bereitgestellte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular sind Bestandteil der vorvertraglichen Verbraucherinformationen, jedoch nicht Bestandteil dieser AGB. (3) Zwingende verbraucherschützende Vorschriften bleiben von diesen AGB unberührt.

§ 9 Besondere Bestimmungen für Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten – Wiederverkäuferstatus und PPWR

(1) Dieser § 9 gilt für Verträge, bei denen der vereinbarte Lieferort oder der bestimmungsgemäße Absatzort der Ware in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union außerhalb Deutschlands liegt. (2) Der Verkäufer beliefert Kunden gemäß Absatz 1 grundsätzlich ausschließlich im B2B-Geschäft. Voraussetzung für den Vertragsschluss ist, dass der Kunde Unternehmer ist. (3) Weitere Voraussetzung für den Vertragsschluss ist, dass der Kunde die gelieferten Waren nicht als Endabnehmer zur eigenen betrieblichen oder beruflichen Verwendung erwirbt, sondern zum Zweck ihrer weiteren Bereitstellung auf dem Markt in der gelieferten Form, insbesondere zum Weiterverkauf. (4) Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass a) er Unternehmer ist, b) er die Waren im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erwirbt, c) er die Waren zum Zweck der weiteren Bereitstellung auf dem Markt in der gelieferten Form, insbesondere zum Weiterverkauf, erwirbt und d) er hinsichtlich der konkret gelieferten Waren nicht als Endnutzer im Sinne der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle („PPWR“) handelt. (5) Der Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer vor Vertragsschluss ausdrücklich zu informieren, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 3 oder 4 bei einem konkreten Auftrag nicht erfüllt sind oder wenn die Waren ganz oder teilweise zur eigenen Verwendung, zum eigenen Verbrauch, zum Einbau in eigene Maschinen oder Anlagen oder zu einer sonstigen Verwendung bestimmt sind, bei der die Waren nicht in der gelieferten Form weiter auf dem Markt bereitgestellt werden. (6) Liegt eine Mitteilung gemäß Absatz 5 vor, ist der Verkäufer berechtigt, a) die Bestellung abzulehnen, b) ein bereits abgegebenes, noch nicht angenommenes Angebot zurückzunehmen, soweit rechtlich zulässig, c) den Vertrag nur unter gesondert vereinbarten Bedingungen anzunehmen oder d) die aufgrund der betreffenden Lieferung entstehenden zusätzlichen gesetzlichen Verpackungs-, EPR-, Registrierungs-, Bevollmächtigungs-, System- oder sonstigen Compliancekosten in die Vertragskalkulation einzubeziehen. (7) Der Kunde hat dem Verkäufer auf angemessene Anfrage die zur Beurteilung seines Wiederverkäufer- bzw. Endnutzerstatus erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. (8) Macht der Kunde schuldhaft unrichtige oder unvollständige Angaben über seinen Unternehmer-, Wiederverkäufer- oder Endnutzerstatus oder unterlässt er schuldhaft eine nach Absatz 5 erforderliche Mitteilung und entstehen dem Verkäufer hierdurch nachträglich zusätzliche gesetzliche Registrierungs-, EPR-, Bevollmächtigungs-, System-, Melde-, Entsorgungs- oder sonstige Compliancekosten, hat der Kunde dem Verkäufer die hierdurch unmittelbar verursachten und angemessenen Kosten zu erstatten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. (9) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Regelungen dieses § 9 keine zwingenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen nach der PPWR oder dem jeweiligen nationalen Recht eines Mitgliedstaats abbedingen oder auf eine andere Person übertragen. Sie dienen insbesondere der Festlegung des zulässigen Kundenkreises, der vertraglichen Verwendung der gelieferten Ware und der zutreffenden Tatsachengrundlage für die regulatorische Einstufung. (10) Soweit geeignete wiederverwendbare Transportverpackungen, insbesondere Paletten, Palettenaufsatzrahmen, Mehrwegkisten oder vergleichbare Mehrwegtransportverpackungen, mitgeliefert werden, verpflichtet sich der Kunde, diese entsprechend ihrer vorgesehenen Funktion weiterzuverwenden oder einer weiteren Wiederverwendung zuzuführen, solange sie technisch für eine Wiederverwendung geeignet sind, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen, sicherheitstechnischen oder sonstigen sachlichen Gründe entgegenstehen. (11) Die Verpflichtung nach Absatz 10 gilt nicht für Verpackungsmaterialien, die ihrer Art nach nicht zur mehrfachen Verwendung bestimmt oder nach ihrer Verwendung technisch nicht mehr wiederverwendbar sind, insbesondere gebrauchte Stretchfolie oder durchtrennte Umreifungsbänder.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig. (2) Bei Verbrauchern gilt die Rechtswahl nach Absatz 1 nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. (3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Unternehmer mit Sitz außerhalb Deutschlands, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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