Version: 22.09.2025
Herausgeber: Steinberg GmbH, Alexander-Scharff-Str. 58, 41169 Mönchengladbach, Deutschland
Gültige URL: https://steinberg.gmbh/de/no-russia/
1. Geltung und Einbeziehung in Verträge
- Diese Richtlinie regelt die Einhaltung von Sanktions-, Embargo- und Exportkontrollvorschriften im Zusammenhang mit sämtlichen Lieferungen von Waren, Software, Technologie und Dienstleistungen („Liefergegenstände“) durch Steinberg GmbH.
- Die Richtlinie ist Bestandteil aller Verträge zwischen Steinberg GmbH und Kunden, Distributoren, Wiederverkäufern, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern („Partner“). Sie gilt zusätzlich zu AGB/Einzelverträgen und geht im Konfliktfall vor (soweit Sanktions/Exportkontrollthemen betroffen sind).
- Durch Bestellung, Annahme, Verwendung oder Weitergabe der Liefergegenstände sowie durch Bezugnahme auf diese Richtlinie (z. B. in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, E-Mails) erklärt der Partner seine Verbindlichkeit mit dieser Richtlinie. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter https://steinberg.gmbh/de/no-russia/ abrufbar.
2. Rechtsrahmen
Es gelten insbesondere die EU-Sanktionsverordnungen (u. a. VO (EU) Nr. 833/2014, 765/2006, 269/2014, jeweils in der geltenden Fassung) einschließlich Anti-Umgehungs- und Listungsregelungen, das AWG/AWV (Deutschland) sowie einschlägige nationale Vorschriften des Partnerlandes.
3. Definitionen
- Sanktionierte Gebiete: Russische Föderation, Republik Belarus sowie EU-rechtlich sanktionierte, besetzte/annektierte ukrainische Gebiete.
- Sanktionierte Personen/Organisationen: In EU-Sanktionslisten erfasste Personen/Einheiten sowie von ihnen besessene/beherrschte Unternehmen oder Beauftragte.
- Re-Export/Weitergabe: Jede Überlassung an Dritte inkl. Transit/Transshipment, Integration in Produkte, technischer Support und Bereitstellung von Software/Technologie.
- Umgehung: Handlungen, die Sanktionen umgehen (z. B. Verschleierung von Endverbleib, Nutzung von Drittländern/Strohfirmen).
4. Kerngrundsätze „No-Russia & No-Belarus“
- Absolutes Verbot: Keine direkte/indirekte Lieferung, Bereitstellung, Nutzung oder Unterstützung in/zugunsten Russlands oder Belarus oder dortiger Endnutzer/Endverwendungen.
- Keine Geschäfte mit Gelisteten oder von Gelisteten beherrschten Unternehmen.
- Keine militärische oder sanktionsrelevante dual-use Endverwendung, soweit erfasst.
- Keine Umgehung durch Drittländer, Freizonen, Scheingeschäfte oder falsche/unvollständige Dokumente.
5. Pflichten des Partners
- Transparenz & Mitwirkung: Partner legt Endnutzer, Endverwendung, Bestimmungsland/-ort, Transportweg und Zwischenakteure offen und hält Angaben aktuell.
- Screening & Dokumentation: Partner führt Sanktions- und Eigentümer-/Kontroll-Prüfungen (UBO) durch und bewahrt Nachweise 10 Jahre auf.
- Endverbleib: Partner holt Endverbleibserklärungen seiner Abnehmer ein und stellt sie Steinberg GmbH auf Verlangen zur Verfügung.
- Flow-Down: Partner verpflichtet sämtliche Abnehmer/Beauftragte schriftlich zu gleichwertigen No-Russia/No-Belarus-Vorgaben inkl. Audit-, Dokumentations- und Sanktionsregelungen.
- Meldepflicht: Partner informiert Steinberg GmbH unverzüglich über Red Flags, gelistete Eigentümer/UBOs, Behördenanfragen oder Verdachtsfälle.
6. Sorgfaltspflichten von Steinberg GmbH
Steinberg GmbH betreibt ein internes Compliance-Programm (ICP) mit risikobasierter Klassifizierung, Listen-Screening, Endnutzer/Endverwendungs-Prüfung, Dokumentation (10 Jahre) und Schulungen. Lieferungen können bis zum Abschluss der Prüfungen ausgesetzt/abgelehnt werden.
7. Genehmigungen, Rechtsänderungen
Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt erforderlicher Genehmigungen und der jeweils geltenden Rechtslage. Bei Rechtsänderungen/behördlichen Maßnahmen kann Steinberg GmbH Lieferungen anpassen, aussetzen oder beenden. Ansprüche wegen Verzögerung/Unterlassung bestehen nicht, außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit von Steinberg GmbH.
8. Audit & Auskunft
Steinberg GmbH ist berechtigt, nach angemessener Ankündigung Audits (remote/vor Ort) bei Partnern und relevanten Unterauftragnehmern durchzuführen oder durchführen zu lassen. Partner gewährt Zugriff auf einschlägige Unterlagen (Bestellungen, Rechnungen, Versand-/Zolldokumente, Screening-Nachweise, End-Use-Statements).
9. Vertragsverletzung, Sanktionen
- Vertragsstrafe: Bei Verstößen gegen Ziff. 4–8 schuldet der Partner eine angemessene Vertragsstrafe (§ 339 BGB) pro Verstoß; Steinberg GmbH setzt die Höhe nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Richtwert: EUR 100.000 je Verstoß oder – falls höher – 5 % des Netto-Jahresumsatzes aus den betroffenen Liefergegenständen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
- Freistellung: Partner stellt Steinberg GmbH von Bußgeldern, Schäden und Kosten (inkl. Rechtsverfolgung) frei, die aus Partner-Verstößen (einschließlich der Flow-Down-Kette) resultieren.
- Kündigung: Steinberg GmbH ist bei wesentlichen Verstößen zur fristlosen Beendigung betroffener Verträge und Aussetzung laufender Lieferungen berechtigt.
10. Datenschutz & Vertraulichkeit
Prüfungs-/Audit-Informationen sind vertraulich. Personenbezogene Daten werden nur im notwendigen Umfang und gemäß anwendbarem Datenschutzrecht verarbeitet.
11. Recht, Gerichtsstand, Rangfolge
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand (soweit zulässig) ist Mönchengaldbach, Deutschland. Diese Richtlinie geht widersprechenden vertraglichen Regelungen vor, soweit Sanktions-/Exportkontrollfragen betroffen sind.
12. Änderungen & Versionierung
Steinberg GmbH kann diese Richtlinie an die Rechtslage anpassen. Maßgeblich ist die auf https://steinberg.gmbh/de/no-russia/ veröffentlichte Fassung zum Zeitpunkt der jeweiligen Lieferung/Weitergabe. Frühere Fassungen können auf Anfrage bereitgestellt werden.
13. Muster-Red-Flags (Auszug)
- Unklare/wechselnde Endnutzer oder atypische Drittlands-Routen (z. B. EAWU, Kaukasus, Zentralasien, Golf, Ostbalkan).
- Zahlungen von Drittparteien/Offshore-Gesellschaften ohne sachlichen Grund; „neutrale“ Verpackung/Etiketten; Seriennummern-Verschleierung.
- Eilige Bestellungen von dual-use-nahen Gütern ohne plausiblen Bedarf.
- Negative Presse, Behördenanfragen, Hinweise auf gelistete UBOs.